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Gepäck

Für unsere Reisen ins Inland oder Ausland bekommen Sie Kofferanhänger mit Ihren Reiseunterlagen ca. 10 Tage vor Reisebeginn.

 

Gepäckverlust

Kommt ein Gepäck nicht an, dann melden Sie das sofort dem Busfahrer, Reisebegleiter oder dem Personal der Gepäckermittlung oder der Fluggesellschaft. Dort wird man Ihnen helfen das Gepäckstück zu finden bzw. eine formelle Verlustmeldung aufzugeben.

Bei verspätetem Gepäck bei einem Flug muss die Fluggesellschaft für die Einkäufe am Urlaubsort aufkommen, die durch die Verspätung nötig werden. Dabei gilt das Prinzip Schadensminderung. Sie sollten also zunächst nur das Nötigste und keine Luxusartikel einkaufen und können dafür bei der Gesellschaft einen Vorschuss bekommen. Die Quittungen der Einkäufe müssen Sie allerdings aufheben, um sie später vorlegen zu können.

 

Für die Entschädigung vom Gepäck, das gar nicht mehr aufzufinden ist, gilt eine Grenze von rund 1100 Euro pro Reisenden. Nach max. 100 Tagen gelten Taschen und Koffer als endgültig verschollen.

 

Gepäck bei Busreisen

Grundsätzlich kann jeder Gast einen Koffer und ein kleines Handgepäck mitnehmen. In der Regel gilt, dass das Handgepäck in der Gepäckablage über den Sitzen oder unter dem Sitzplatz des Vordermannes verstaut wird, damit keine Wege versperrt werden.

Die Koffer werden im Gepäckraum verstaut. Wenn Sie einen Rollator o. ä. mitnehmen möchten, dann geben Sie uns unbedingt vorab eine kurze Information.

Bei längeren Fahrten machen wir in der Regel eine Zwischenübernachtung (siehe Reiseverlauf in der Katalogausschreibung). Bitte nehmen Sie sich in diesem Fall eine separate Tasche mit für Ihre Bekleidung und Hygieneartikel für diese eine Nacht.

 

Gepäck bei Schiffsreisen

Bei Kreuzfahrten gibt es keine Beschränkung bezüglich der Menge, des Gewichts und der Maße Ihrer Koffer. Dennoch: wenn Sie mit dem Flugzeug zum Hafen an- und abreisen, müssen Sie die Gepäckvorgaben der Airline einhalten.

Vor übermäßigem Gepäck möchten wir abraten, denn der Platz in Ihrer Passagierkabine ist eingeschränkt. Versuchen Sie also pro Person nur einen Koffer und Ihr Handgepäck mitzunehmen.

 

 

Auf Ihren Kofferanhängern, die Sie mit Ihren Reiseunterlagen bekommen, vermerken wir i. d. R. Ihre Kabinennummer. So findet Ihr Gepäckstück auf dem Schiff die richtige Kabine.

 

Gepäck bei Flugreisen

Bei Flugreisen geben die Airlines häufig strenge und restriktive Vorgaben hinsichtlich des Reisegepäcks. Beim Handgepäck gibt es zusätzlich zu den Einschränkungen bei der Größe und dem Gewicht, vor allem große Beschränkungen darin, was sich im Handgepäck befinden darf. Besonders die Regelungen zu den Flüssigkeiten müssen dabei beachtet werden. Leider hat sich bei dieser Frage keine Vereinheitlichung durchgesetzt. Jede Fluggesellschaft stellt demnach ihre eigene Bestimmung für das Handgepäck auf. Die Vorgabe vieler Airlines liegt bei max. 55 x 40 x 20 cm für das Handgepäck. Beim erlaubten Gewicht sind die Unterschiede bei den Fluggesellschaften noch größer. Hier reicht die Spanne von max. 5 kg bis zu keiner Beschränkung des zulässigen Gewichts.

Flüssigkeiten oder Gegenstände mit vergleichbarer Konsistenz, wie Cremes und Gels, dürfen nur in kleinen Mengen und in kleinen Einzelbehältnissen von max. 100 ml mit ins Handgepäck.

Bei einer normalen Flugreise mit einem Platz in der Economy Class liegt das zulässige Gewicht für den Koffer bei ca. 20 kg. Häufig ist bei dieser Reiseklasse nur ein Gepäckstück pro Passagier erlaubt, oft mit einer maximalen Breite + Länge + Höhe von insgesamt 158 cm. Jedes weitere Kilo wird meist als Übergewicht deklariert und muss extra gezahlt werden.

Das höchst zulässige Gewicht eines Koffers liegt aus Gründen des Arbeitsschutzes für die Flughafenmitarbeiter bei 32 kg. Schwereres oder unhandliches Gepäck muss als Fracht aufgegeben und maschinell verladen werden.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Nicht alles, was Ihnen in anderen Ländern angeboten wird, dürfen Sie ohne weiteres nach Hause mitbringen. Bestimmte Waren wie Arznei, Pyrotechnik und Drogen unterliegen in Deutschland Genehmigungspflichten oder sind verboten einzuführen. Geldmittel ab 10.000 Euro müssen Sie auf Befragen anmelden.

Für die Einfuhr von Einkäufen gelten unterschiedliche Freibeträge, meist mehrere hundert Euro. Wenn Sie größere Anschaffungen planen, erkundigen Sie sich bitte vorher beim Auswärtigen Amt.

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